Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Die GEPS

Die Gemeinsame Elterninitiative Plötzlicher Säuglingstod (GEPS) Baden-Württemberg Rheinland-Pfalz Saarland e. V. entstand 2008 durch Verschmelzung der bisher eigenständigen Landesverbände Rheinland-Pfalz/Saarland und Baden-Württemberg.

 

1981 gründeten vom Plötzlichen Säuglingstod betroffenen Familien in Baden-Württemberg die Gesellschaft zur Erforschung des Plötzlichen Säuglingstodes e. V. Durch die Umbenennung zur Gemeinsamen Elterninitiative Plötzlicher Säuglingstod im Jahr 2000 trug die GEPS der Bedeutung ihres Ursprunges als Elternselbsthilfe Rechnung.

 

Die GEPS Rheinland-Pfalz/Saarland wurde 1994 aus der seit 1991 bestehenden Elterngruppe Koblenz als Landesverband der GEPS Deutschland (besteht seit 1990) gegründet.

Die Selbsthilfeorganisation hat es sich zur Aufgabe gemacht, betroffenen Familien Hilfe anzubieten. Der Verein ehrenamtlicher Mitarbeiter (oft selbst betroffene Eltern) versorgt die Familien mit Informationsmaterial, bietet persönliche Gespräche an und vermittelt die Kontaktaufnahme mit ebenfalls Betroffenen.

 

Die GEPS organisiert oder vermittelt Säuglingswiederbelebungskurse, veranstaltet überregionale Elterntreffen zu verschiedenen Thematiken oder auch Vorträge von Ärzten, Psychologen und anderen Experten.

Eine weitere Aufgabe der Selbsthilfeinitiative besteht darin, die Öffentlichkeit umfassender über die Problematik und die Risiken des Plötzlichen Säuglingstodes zu informieren. Hierzu gehört auch die Beratung und Aufklärung von interessierten und besorgten Familien. Dafür werden Vorsorgematerialien zusammengestellt bzw. angeregt und verteilt.

Auch die Information und Zusammenarbeit mit Kliniken, Ärzten, Notfallseelsorgern, Rettungsdienst und Kriminalpolizei - die bei solchen ungeklärten Todesfällen ins Haus kommt - soll gefördert werden, indem beispielsweise Fortbildungsveranstaltungen initiiert werden und berufsbezogene Informationsmaterialien bereit gestellt werden.


Wir wollen, ...

... dass immer weniger Kinder am Plötzlichen Säuglingstod versterben.

... dass Eltern nach dem plötzlichen und unerwarteten Tod ihrer Babys rasch und ausreichend informiert werden

 

... ihrer aktuell Situation entsprechend betreut werden.

... dass betroffenen Eltern unvoreingenommen Verständnis entgegengebracht wird.


Helfen Sie uns bei der Erfüllung unserer Aufgaben und gesetzten Ziele. Wir sind auf jede Hilfe angewiesen! Fördern Sie die GEPS Baden Württemberg Rheinland-Pfalz Saarland durch Ihre Spende oder durch Ihre Mitgliedschaft.

Mit Ihrem Beitrag wäre es uns möglich, näher an eins der Ziele unserer Elternselbsthilfeorganisation heranzukommen:  Maßnahmen zu unterstützen, die der Früherkennung dienen und später vielleicht einmal der Verhinderung des Plötzlichen Kindstodes; unsere Öffentlichkeitsarbeit weiter auszubauen und somit immer mehr Menschen über die Problematik aufzuklären; die Ursachen des Plötzlichen Säuglingstodes zu erforschen; außerdem können wir den vom Plötzlichen Säuglingstod betroffenen Familien weitere Hilfen anbieten.   
 

Spenden:

Wir sind für jede Spende dankbar. Vielleicht ergibt sich für sie eine Gelegenheit, einmal in ihrem Freundes- und Bekanntenkreis, oder bei Ihrer Arbeitsstelle, auf die GEPS und die Möglichkeit einer Spende hinzuweisen. Eine Idee wäre z. B. bei einem Jubiläum, einem runden Geburtstag oder bei einem Vereinsfest anstelle von Geschenken, für die GEPS um Spenden zu bitten.

 

Übrigens: Spenden an uns sind steuerlich abzugsfähig. Bei Beträgen bis zu 200 Euro ist der Bankeinzahlungsbeleg als Nachweis ausreichend. Bei Spenden über 200 Euro senden wir Ihnen unaufgefordert eine Zuwendungsbestätigung zu, wenn Sie auf der Überweisung den vollständigen Namen und die Anschrift angeben.

 

Spendenkonten:

► Volksbank Karlsruhe, IBAN: DE84661900000003290000, BIC: GENODE61KA1
 

Mitgliedschaft:

 

Von allen Mitgliedern werden freigewählte Beiträge per SEPA-Lastschriftmandat im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren erhoben.

Aktive Mitgliedschaft

  • Für jeden, der über die finanzielle Unterstützung hinaus in der GEPS tätig sein möchte, besteht die Möglichkeit einer aktiven Mitgliedschaft.
     

  • Aktive Mitglieder leisten mit ihrem persönlichen Einsatz einen wichtigen Beitrag, ohne den die Arbeit der GEPS nicht denkbar wäre.
     

  • Helfen auch Sie mit, werden Sie aktives Mitglied der GEPS Baden Württemberg Rheinland-Pfalz Saarland.

 

Passive/fördernde Mitgliedschaft

  • Fördermitglieder können Einzelpersonen und juristische Personen sein, die die Aufgaben und Ziele der GEPS finanziell unterstützen möchten.
     

  • Nur durch solche Spenden ist die GEPS in der Lage, ihre bisherige Tätigkeit fortzusetzen und weiter aufzubauen.
     

  • Die aktiven Mitglieder arbeiten ehrenamtlich und benötigen Ihre Hilfe.
     

  • Unterstützen auch Sie die GEPS Baden Württemberg Rheinland-Pfalz Saarland e.V., die als gemeinnützig und direkt spendenbegünstigt anerkannt ist.

Wenn Sie Mitglied werden möchten, füllen Sie den Mitgliedsantrag aus und senden ihn an die Geschäftsstelle.



Die Initiative ist eingetragen beim Amtsgericht Koblenz unter der Registernummer VR. 3597.

 

Mitgliedschaften bestehen bei:

 

geps baum  GEPS Deutschland e. V. Elternselbsthilfeorganisation

 

LZG_Logo
Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e.V

Wählen Sie GESUNDHEIT 06131 2069-30


ISPID_Logo
International Society for the Study and Prevention of Infant Death e. V.