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Anliegen an die Kripobeamten

  • So einfühlsam wie möglich vorgehen, auf die Verpflichtung zur Ermittlung hinweisen.
     
  • Die Fragen auf ein Minimum reduzieren. Formale Angaben können sicher auch später noch gestellt werden. 
     
  • Die verbleibenden Fragen sollten so taktvoll wie möglich gestellt werden. Der  Eindruck eines Verhöres sollte vermieden werden, da dadurch die ohnehin schon vorhandenen Schuldgefühle verstärkt werden können.
     
  • Die Beamten sollten nicht von "der Leiche", "dem Fall" sprechen, sondern von "Ihrem Kind, Ihrer Tochter, Ihrem Sohn" und sich am  besten den Namen merken.
     
  • Begriffe wie "Beschlagnahmung der Leiche", "Freigabe des Leichnams durch die Staatsanwaltschaft" durch umgangssprachlichere und weichere Formulierungen ersetzen.
     
  • Den Eltern sollte mitgeteilt werden, wohin das Kind gebracht wird.
     
  • Mit einem toten Kind sollte mit der selben Sensibilität umgegangen werden, wie mit einem lebenden, d. h. auch, dass das Kind mit einer Decke bedeckt in einer Tragetasche, Kinderwagenoberteil o. ä. transportiert werden sollte.  
     
  • Den Eltern sollte ausreichend Zeit eingeräumt werden, sich von  ihrem Kind zu verabschieden. Dazu sollten sich  die Beamten zurückziehen.
     
  • Auf die Bedeutung einer Obduktion sollte hingewiesen und über faktische Abläufe informiert werden.
     
  • Für evtl. notwendige Rücksprachen sollten die Beamten ihren Namen hinterlassen.
     

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